4.1.1 Rechte des ersten Schiedsrichters

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Sollte ein Teil des Schiedsgerichts seine Pflichten nicht ordnungsgemäß erfüllen oder, aus welchen Gründen auch immer, nicht mehr fähig sein, seine Aufgaben wahrzunehmen, so kann diese Person vom 1. Schiedsrichter ausgetauscht werden.
Sollte ein Teil des Schiedsgerichts seine Pflichten nicht ordnungsgemäß erfüllen oder, aus welchen Gründen auch immer, nicht mehr fähig sein, seine Aufgaben wahrzunehmen, so kann diese Person vom 1. Schiedsrichter ausgetauscht werden.


Der erste Schiedsrichter hat das Recht, über den Kapitän der jeweiligen Mannschaft mit dieser zu kommunizieren. Zum einen muss er Fragen zur Regelauslegung beantworten, zum anderen kann er Anweisungen geben und Verwarnungen oder Sanktionen aussprechen.
Der erste Schiedsrichter hat das Recht, über den Mannschaftskapitän (ggf. Spielkapitän) der jeweiligen Mannschaft mit dieser zu kommunizieren. Zum einen muss er Fragen zur Regelauslegung beantworten, zum anderen kann er Anweisungen geben und Verwarnungen oder Sanktionen aussprechen.
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Version vom 9. November 2015, 17:27 Uhr

Der erste Schiedsrichter ist die höchste Autorität gegenüber den Mitgliedern beider Teams sowie dem Schiedsgericht. Ihm obliegt die Leitung des Spiels sowie alle Abläufe vor bzw. nach dem Spiel. Er hat die letztgültige Entscheidungsgewalt. Er darf während des Spiels Entscheidungen nach eigenem Ermessen fällen, wenn die Vorkommnisse nicht im Regelwerk oder der Ausschreibung geregelt sind.

Sollte ein Teil des Schiedsgerichts seine Pflichten nicht ordnungsgemäß erfüllen oder, aus welchen Gründen auch immer, nicht mehr fähig sein, seine Aufgaben wahrzunehmen, so kann diese Person vom 1. Schiedsrichter ausgetauscht werden.

Der erste Schiedsrichter hat das Recht, über den Mannschaftskapitän (ggf. Spielkapitän) der jeweiligen Mannschaft mit dieser zu kommunizieren. Zum einen muss er Fragen zur Regelauslegung beantworten, zum anderen kann er Anweisungen geben und Verwarnungen oder Sanktionen aussprechen.