4.1 Erster Schiedsrichter

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(kein Unterschied)

Version vom 16. Januar 2014, 15:19 Uhr

Soweit kein Supervisor anwesend ist, hat der 1. Schiedsrichter die Leitung des Spiels sowie alle Abläufe vor bzw. nach dem Spiel über. Er hat die letztgültige Entscheidungsgewalt. Sollte ein Teil des Schiedsgerichts seine Pflichten nicht ordnungsgemäß erfüllen oder, aus welchen Gründen auch immer, nicht mehr fähig ist, seine Aufgaben wahrzunehmen, so kann diese Person vom 1. Schiedsrichter ausgetauscht werden.

Er darf währende des Spiels über Vorkommnisse entscheiden, die nicht im Regelwerk oder der Ausschreibung geregelt sind.