Der erste Schiedsrichter muss sich über den tadellosen Zustand der Netzanlage, Spielgeräte und Spielfläche vergewissern. Mängel muss er über den Hallenmanager oder die zuständige Person des Heimteams beheben lassen.
Er ist für die Kontrolle der Meldelisten und Ausweise beider Mannschaften zuständig. Spieler die nicht auf der Meldeliste vermerkt sind, dürfen am Spiel teilnehmen, spielen jedoch auf eigene Gefahr (Strafverifizierung bei nicht ordnungsgemäßer Meldung). Spieler die sich nicht ausweisen können sind nicht spielberechtigt. Dies gilt auch für Spieler die dem Schiedsrichter persönlich bekannt sind.
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