Bei Verletzungen ist es wichtig, dass eine Erstversorgung zugelassen wird, entsprechend der Schwere der Verletzung. Sobald eine Versorgung stattgefunden hat, sollte darauf hingewiesen werden, dass der Spieler, wenn er nicht mehr spielfähig ist, ausgewechselt werden muss.
Wenn ein Spieler eine blutende Wunde hat, darf er erst wieder am Spiel teilnehmen, wenn die Blutung gestoppt und versorgt ist.
Ein Spieler (außer dem Libero) kann, wenn er durch eine Verletzung oder Erkrankung, oder eine Hinausstellung oder Disqualifikation nicht mehr fähig ist weiterzuspielen, ausnahmsweise ausgewechselt werden, wenn kein normaler Wechsel mehr möglich ist. Dafür kann jeder Spieler eingewechselt werden, der zu diesem Zeitpunkt nicht am Spiel teilnimmt (außer den Liberos oder ein gegen diese ausgetauschter Spieler). Der ausnahmsweise ausgewechselte Spieler darf nicht mehr am Spiel teilnehmen.
Im Beachvolleyball können Spieler ein sogenanntes Medical Time-Out verlangen. Einen solchen Antrag gibt es im Volleyball nicht. Sollten weder ein normaler noch ein ausnahmsweiser Wechsel möglich sein, so wird dem verletzten Spieler eine einmalige Wiederherstellungszeit gewährt. Demselben Spieler kann in einem Spiel nur eine Wiederherstellungszeit zugesprochen werden. Die Dauer dieser Unterbrechung beläuft sich auf maximal drei Minuten.
Sollte der Spieler nach der Wiederherstellungszeit noch immer nicht spielfähig sein, so ist die Mannschaft für unvollständig zu erklären. Alle verbliebenen Punkte, die die gegnerische Mannschaft zum Sieg braucht, werden ihr gutgeschrieben.
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